Forderungen
Wir fordern das Schaffen von Strukturen für einen politisch getragenen Diskurs über die Aufgaben und Ziele der psychosozialen Versorgung in Wien
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Schaffung eines regelmäßigen und transparenten Austauschs mit Entscheidungsträger*innen unter Einbezug aller relevanter Akteur*innen, insbesondere auch der Erfahrungsexpert*innen und Angehörigenvertreter*in
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Förderung von sozialpsychiatrischen, interdisziplinären und trialogisch getragenen Fachtagungen zur fachlichen Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrie.
Wir fordern das Mitwirken von Psychiatrieerfahrenen/Erfahrungsexpert*innen/Peers und ihrer Angehörigen in sozial- und gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse
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Umfassendes Einbeziehen und Mitwirken von Erfahrungsexpert*innen und ihrer Angehörigen in Beratungs- und Expert*innengremien im Wiener Gesundheitsverbund, den Beiräten der Stadt Wien zum Regionalen Strukturplan Gesundheit Wien (RSG), dem PSD, FSW und den verantwortlichen Magistratsabteilungen.
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Förderung und strukturelle Verankerung von trialogischen Ausbildungs- und Behandlungskonzepten
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Sensibilisierung und Qualifizierung aller Berufsgruppen des psychiatrischen und psychosozialen Bereichs durch Erfahrungsexpert*innen
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Etablierung einer unabhängigen Peerberatungsstelle, in der u.a. eine von Peers geführte Ombuds- und Beschwerdestelle angeboten wird
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Schaffung einer kostenlosen Ausbildung für Genesungsbegleiter*innen
Wir fordern gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung in den Krankenanstalten
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Personelle und finanzielle Investition in die psychiatrische Akutbehandlung zur Sicherstellung einer adäquaten Betreuung
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Strukturelle Förderung von Aus- und Weiterbildung und Attraktivierung der Arbeitsplätze
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Gezielte Maßnahmen zur Inklusion von Personen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung in alle Berufsgruppen
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Etablierung von Genesungsbegleitung durch qualifizierte Erfahrungsexpert*innen
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Ausbau der Stellen für klinische Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen
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Forderung und Förderung von strukturellen Änderungen im Umgang mit Gewalt und Prävention von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie anhand bestehender Leitlinien
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Gezieltes Fördern und zur Verfügungstellung von Ressourcen für Projekte zur integrierten Versorgung (Vernetzung verschiedener Fachdisziplinen)
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Pilotprojekte zur Umsetzung des neuen Behandlungsplans im Rahmen der UbG-Novelle und der Vernetzungspflicht mit extramuralen Betreuungsangeboten
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Verbesserung der Kommunikation zwischen stationären Einrichtungen, betreuenden psychosozialen Einrichtungen und Angehörigen zur Sicherstellung einer ganzheitlichen Unterstützungs- und Behandlungskontinuität.
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Ausbau von Ambulanzen und tagesklinischen Angeboten in den Versorgungsabteilungen
Wir fordern den gezielten Ausbau des extramuralen Bereichs, von Maßnahmen zu Recovery und Empowerment von Menschen mit psychischen Erkrankungen
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Ausbau der extramuralen Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote auf allen Ebenen
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(Weiter-)Entwicklung von mittel- und langfristigen Behandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für alle Menschen mit psychischen Erkrankungen
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Bereitstellung von persönlicher Assistenz auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen, unabhängig von einer eventuell (auch) vorliegenden somatischen Beeinträchtigung
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Förderung von Pilotprojekten zur Etablierung von alternativen extramuralen Angeboten nach bestehenden internationalen Best-practice-Modellen (z.B. Krisenteams, Weglaufhäuser, Respite Homes, betreute Krisenwohnungen).
Wir fordern Sensibilisierung und den Ausbau von spezifischen Angeboten für zusätzlich benachteiligte Gruppen, insbesondere
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Ausbau der stationären Angebote mit Spezialisierung auf transkulturelle Psychiatrie und migrationsbedingte Erkrankungen
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Schulung der multiprofessionellen Behandlungsteams in den psychiatrischen Ambulatorien und psychiatrischen Krankenhäusern in Hinblick auf Patient*innen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung sowie Ausbau und Einsatz eines Dolmetschangebots
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Bedarfsgerechter Ausbau von psychosozialen Unterstützungsleistungen insb. im Bereich der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe
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Berücksichtigung der Möglichkeit von Doppelförderungen, wenn das im Sinne der Betroffenen ist (z.B. Kombination aus Leistungen der Flüchtlings- bzw. Wohnungslosenhilfe mit ambulanten Leistungen aus der Behindertenhilfe)
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Spezifische Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme und der Ausbau spezialisierter Angebote für Gruppen mit spezifischen Bedürfnissen