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Forderungen

Wir fordern das Schaffen von Strukturen für einen politisch getragenen Diskurs über die Aufgaben und Ziele der psychosozialen Versorgung in Wien

  • Schaffung eines regelmäßigen und transparenten Austauschs mit Entscheidungsträger*innen unter Einbezug aller relevanter Akteur*innen, insbesondere auch der Erfahrungsexpert*innen und Angehörigenvertreter*in

  • Förderung von sozialpsychiatrischen, interdisziplinären und trialogisch getragenen Fachtagungen zur fachlichen Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrie.

Wir fordern das Mitwirken von Psychiatrieerfahrenen/Erfahrungsexpert*innen/Peers und ihrer Angehörigen in sozial- und gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse

  • Umfassendes Einbeziehen und Mitwirken von Erfahrungsexpert*innen und ihrer Angehörigen in Beratungs- und Expert*innengremien im Wiener Gesundheitsverbund, den Beiräten der Stadt Wien zum Regionalen Strukturplan Gesundheit Wien (RSG), dem PSD, FSW und den verantwortlichen Magistratsabteilungen.

  • Förderung und strukturelle Verankerung von trialogischen Ausbildungs- und Behandlungs­konzepten

  • Sensibilisierung und Qualifizierung aller Berufsgruppen des psychiatrischen und psycho­sozialen Bereichs durch Erfahrungsexpert*innen

  • Etablierung einer unabhängigen Peerberatungsstelle, in der u.a. eine von Peers geführte Ombuds- und Beschwerdestelle angeboten wird

  • Schaffung einer kostenlosen Ausbildung für Genesungsbegleiter*innen

Wir fordern gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung in den Krankenanstalten

  • Personelle und finanzielle Investition in die psychiatrische Akutbehandlung zur Sicherstellung einer adäquaten Betreuung

  • Strukturelle Förderung von Aus- und Weiterbildung und Attraktivierung der Arbeitsplätze

  • Gezielte Maßnahmen zur Inklusion von Personen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung in alle Berufsgruppen

  • Etablierung von Genesungsbegleitung durch qualifizierte Erfahrungsexpert*innen

  • Ausbau der Stellen für klinische Psycholog*innen und Sozialarbeiter*innen

  • Forderung und Förderung von strukturellen Änderungen im Umgang mit Gewalt und Präven­tion von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie anhand bestehender Leitlinien

  • Gezieltes Fördern und zur Verfügungstellung von Ressourcen für Projekte zur integrierten Ver­sorgung (Vernetzung verschiedener Fachdisziplinen)

  • Pilotprojekte zur Umsetzung des neuen Behandlungsplans im Rahmen der UbG-Novelle und der Vernetzungspflicht mit extramuralen Betreuungsangeboten

  • Verbesserung der Kommunikation zwischen stationären Einrichtungen, betreuenden psycho­sozialen Einrichtungen und Angehörigen zur Sicherstellung einer ganzheitlichen Unter­stützungs- und Behandlungskontinuität.

  • Ausbau von Ambulanzen und tagesklinischen Angeboten in den Versorgungsabteilungen

Wir fordern den gezielten Ausbau des extramuralen Bereichs, von Maßnahmen zu Recovery und Empowerment von Menschen mit psychischen Erkrankungen
  • Ausbau der extramuralen Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote auf allen Ebe­nen

  • (Weiter-)Entwicklung von mittel- und langfristigen Behandlungs- und Rehabilitationsmaß­nahmen für alle Menschen mit psychischen Erkrankungen

  • Bereitstellung von persönlicher Assistenz auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen, unabhängig von einer eventuell (auch) vorliegenden somatischen Beeinträchtigung

  • Förderung von Pilotprojekten zur Etablierung von alternativen extramuralen Angeboten nach bestehenden internationalen Best-practice-Modellen (z.B. Krisenteams, Weglaufhäuser, Respite Homes, betreute Krisenwohnungen).

Wir fordern Sensibilisierung und den Ausbau von spezifischen Angeboten für zusätzlich benachteiligte Gruppen, insbesondere

  • Ausbau der stationären Angebote mit Spezialisierung auf transkulturelle Psychiatrie und migrationsbedingte Erkrankungen

  • Schulung der multiprofessionellen Behandlungsteams in den psychiatrischen Ambulatorien und psychiatrischen Krankenhäusern in Hinblick auf Patient*innen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung sowie Ausbau und Einsatz eines Dolmetschangebots

  • Bedarfsgerechter Ausbau von psychosozialen Unterstützungsleistungen insb. im Bereich der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe

  • Berücksichtigung der Möglichkeit von Doppelförderungen, wenn das im Sinne der Betroffenen ist (z.B. Kombination aus Leistungen der Flüchtlings- bzw. Wohnungslosenhilfe mit ambulan­ten Leistungen aus der Behindertenhilfe)

  • Spezifische Sensibilisierungs- und Schulungsprogramme und der Ausbau spezialisierter Angebote für Gruppen mit spezifischen Bedürfnissen

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